Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemein / Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die Vertragsbedingungen zwischen der LANDI und der Kundin / dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt) beim Kauf von Produkten und dem Bezug von Dienstleistungen bei einem LANDI Laden (nachfolgend LANDI) durch einen Kunden. 

2. Angebot

Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Angebote sind freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.
Alle beworbenen Angaben (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Sämtliche Produktbeschreibungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht von LANDI Schweiz AG.

LANDI übernimmt für die Inhalte externer Webseiten und verlinkter Partner keine Haftung. Nicht alle beworbenen Produkte sind auch in allen LANDI Läden erhältlich. 

3. Preis / Zahlung

Bei allen Preisen sind die gesetzliche Mehrwertsteuer für die Schweiz und die vorgezogenen Recyclinggebühren (VRG) für Elektronikgeräte bereits inbegriffen. Allfällige Lieferkosten sowie gewünschte Installation oder Montage werden extra berechnet. In den Verkaufspreisen sind keine Supportdienstleistungen inbegriffen. 

Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

Die Bezahlung kann je nach LANDI Laden in bar, mit Kredit- oder Debitkarte oder per Gutscheinkarte erfolgen. Die Betragshöhe, ab welcher Kredit- oder Debitkarten akzeptiert werden, wird vom LANDI Laden selbst festgelegt.

Gewisse LANDI Läden bieten Kauf gegen Rechnung an. Die Bedingungen für dieses Geschäft sind Sache der örtlichen LANDI.

4. Rückgaberecht

Es besteht kein Rückgaberecht von Waren. Es erfolgt keine Kaufpreisrückerstattung.

5. Zusicherungen und Gewährleistungen (Garantie)

5.1 Allgemein

LANDI verpflichtet sich, während der Gewährleistungsdauer die Mängel am Produkt unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatzlieferung zu beheben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen. 

Bei einem Mangel hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Das Produkt wird in jedem Fall von LANDI überprüft. LANDI kann wahlweise die Mängel beseitigen (Reparatur), im Austausch ein Ersatzprodukt liefern oder den Kaufpreis gegen Rückgabe des Produkts erstatten.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Kauf eines Produkts und endet entsprechend dem Datums-Andruck auf dem Kassenbeleg nach fünf Jahren, ausser bei jenen Produkten, bei welchen explizit eine andere Gewährleistungsdauer festgelegt wird oder welche in diesen AGB speziell geregelt sind (5.2 / 5.3 / 5.4 / 5.5).
Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung dem LANDI Laden zu melden, da sonst der Gewährleistungsanspruch verwirkt.
Produkte, die als Gebrauchsartikel verkauft werden, unterliegen keiner Gewährleistung.

Wird ein Produkt innerhalb des Gewährleistungsanspruchs durch ein neues Produkt ersetzt, beginnt der Gewährleistungsanspruch nicht von neuem.
Der Gewährleistungsanspruch umfasst alle Fabrikations- und Materialfehler, jedoch keine Beschädigungen infolge unsachgemässer Behandlung (Bedienungsfehler) oder Beschädigungen, welche vom Käufer oder von Drittpersonen oder durch Eingriffe nicht befugter Personen verursacht wurden.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, welche der Abnützung unterworfen sind (wie Batterien, Akkus, Leuchtmittel usw.) und Teile, die durch eine falsche Manipulation (falscher Anschluss) oder infolge mangelhaften Unterhalts beschädigt oder abgeändert wurden.

  • Geräte an denen Manipulationen erfolgt sind werden nicht repariert und sind von jeglichem Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
  • Besteht kein Gewährleistungsanspruch, übernimmt der Käufer die Kosten zur Fehleranalyse.
  • Während der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät.
  • Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur, wenn ein gültiger Kaufbeleg vorgewiesen wird.

5.2 Gewährleistung Elektronikgeräte

Bei Elektronik-Geräten bietet LANDI drei Jahre Gewährleistung und 365 Tage im Jahr Hotline-Service direkt durch den Lieferanten.
Die detaillierten Gewährleistungsbedingungen können unter:http://www.medion.com/ch/de/service/garantie/ nachgelesen werden.

5.3 Gewährleistung (Garantie) Scooter

LANDI haftet dem Käufer gegenüber während drei Jahren (laufend ab Datum des Kaufbelegs) für Mängel der Scooter. Kein Mangel sind die Folgen der normalen Abnutzung oder eines unsachgemässen Gebrauchs, für welche die LANDI auch keine Haftung trifft.

  • Normale Abnutzung resp. Folgen eines unsachgemässen Gebrauchs werden vermutet,
  • sobald das Fahrzeug bereits eine Laufleistung von 20‘000   km aufweist;
  • wenn die in der Bedienungsanleitung angegeben Bedienungs-, Pflege- und Wartungshinweise nicht eingehalten worden sind;
  • wenn die notwendigen Wartungsarbeiten nicht fachgerecht durchgeführt worden sind;
  • sobald der Motor unsachgemäss geöffnet wurde oder Tuningteile verwendet wurden;
  • sobald das Fahrzeug auf nicht befestigten Strassen oder wegen genutzt oder rennsportlich eingesetzt wurde; 
  • bei allen Verschleissteilen, namentlich Glühbirnen, Brems- und Kupplungsbelägen, Filterelementen, Zündkerzen, Variomatik mit Antriebsriemen, Kuppelung und Reifen. 

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die fachmännische Instandstellung des Fahrzeuges. 

Weitergehende Gewährleistungsansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen.

LANDI haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Die Haftung für indirekte und durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird ausgeschlossen. Insbesondere haftet LANDI nicht für die Kosten die sich aus der Verwendung von mangelhaften Teilen ergebenden Folgeschäden irgendwelcher Art. Die Haftung für Hilfspersonen der LANDI sowie für Schaden infolge Verletzung von Produktesicherheitsvorschriften wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

5.4 Gewährleistung (Garantie) E-Bike

LANDI haftet dem Käufer gegenüber während fünf Jahren (laufend ab Datum des Kaufbelegs) für Mängel der Kaufsache. Kein Mangel sind die Folgen der normalen Abnutzung oder eines unsachgemässen Gebrauchs, für welche die LANDI keine Haftung trifft.

Unter die Abnutzung fallen Beispielsweise Akkus, Reifen, Schläuche, Ketten, Bremsbeläge usw. (Liste nicht abschliessend).

Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Fahrrad regelmässig zu warten und zu pflegen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Benutzung des Fahrrads im privaten Bereich. Wird das E-Bike unsachgemäss repariert, unzureichend gewartet oder umgebaut erlischt Gewährleistungsanspruch. Zur Reparatur dürfen ausschliesslich Original-Teile verwendet werden.

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die fachmännische Instandstellung des Fahrzeuges.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen.

LANDI haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Die Haftung für indirekte und durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird ausgeschlossen. Insbesondere haftet LANDI nicht für die Kosten die sich aus der Verwendung von mangelhaften Teilen ergebenden Folgeschäden irgendwelcher Art. Die Haftung für Hilfspersonen der LANDI sowie für Schäden infolge Verletzung von Produktesicherheitsvorschriften wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

5.5 Anwachszusicherung Gehölze/Sträucher

Für Gehölze, erworben mit LANDI-Anwachszusicherung, verpflichtet sich die LANDI, bei nicht gedeihen den Wert der Pflanze während 12 Monaten ab Kaufdatum (Kaufbeleg) zurück zu erstatten. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur bei korrekter Pflege und Bepflanzung. Der Gewährleistungsanspruch gilt nicht für Schäden infolge Unwetter, Frost, durch Schädlinge oder falscher Kulturmassnahmen.

6. Reparaturen

Reparaturen an den Produkten werden entweder durch die Reparaturabteilung der LANDI oder durch einen Servicepartner ausgeführt.
Für Geräte, welche in stark verschmutztem Zustand zur Reparatur eingehen, wird eine Aufwandpauschale von CHF 20.00 erhoben.
Ein Kostenvoranschlag ist für den Kunden kostenlos und erfolgt durch Landi automatisch, sobald die Reparaturkosten 1/3 des Kaufpreises übersteigen könnte. Für Geräte mit einem Kaufpreis unter CHF 50.00 wird kein Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellt, da Reparaturen nur dann ausgeführt werden, wenn der Kaufpreis nicht überstiegen wird.

7. Haftung

LANDI haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden. Die Haftung für indirekte und durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird ausgeschlossen. Insbesondere haftet LANDI nicht für die Kosten die sich aus der Verwendung von mangelhaften Teilen ergebenden Folgeschäden irgendwelcher Art. Die Haftung für Hilfspersonen der LANDI sowie für Schaden infolge Verletzung von Produktesicherheitsvorschriften wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

8. Änderungen / Ergänzungen

LANDI bleibt es ausdrücklich vorbehalten, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit an die Gegebenheiten anzupassen bzw. zu ändern und sofort anzuwenden.

9. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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